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Gemeinde Friesenried

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Öffentliche Bekanntmachung

Ankündigung über die Fälligkeit der 2. Rate der Herstellungsbeiträge - Blöcktach

Sanierung der Wasserversorgung Blöcktach
Ankündigungsschreiben über die Fälligkeit der 2. Rate der Herstellungsbeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben wollen wir Sie über den aktuellen Stand der Bauarbeiten an der Wasserversorgung Blöcktach informieren sowie den Versand der Bescheide für die 2. Rate der Herstellungsbeiträge ankündigen.

Die Bauarbeiten an der Wasserversorgung sind inzwischen nahezu abgeschlossen. Die Abnahme der Arbeiten erfolgte am 20.06.2023. Derzeit werden noch Restarbeiten erledigt und festgestellte Mängel abgearbeitet. In den letzten Wochen wurde im Ahornweg noch die neue Verbindungsleitung zum Ortsnetz in der „Siedlung“ gebaut sowie die dortigen Hausanschlüsse erneuert. Am Eingang zum Gartenweg wurde noch der dortige Knotenpunkt umgebaut und auch die dortigen Hausanschlüsse erneuert. Am Kirchplatz wurde zuletzt noch ein Zählerschacht versetzt, der nun eine zonenweise Kontrolle der Durchflüsse im Netz ermöglicht. Dies hilft uns zukünftig, eventuellen Leckstellen in der Siedlung schneller auf die Spur zu kommen.

Mit der nun abgeschlossenen Maßnahme ist der Großteil der Wasserversorgung nun auf dem neuesten Stand bzw. in einem Alter, das derzeit noch keine weitere Sanierung veranlasst. Dieser neue Zustand muss nun in Plänen festgehalten werden, die dann auch Grundlage für die Gewährung der beantragten Zuschüsse sind. Leider gestaltet sich die Auszahlung der Fördermittel recht zäh, so dass wir frühestens
in 2024, eher erst 2025 mit den nächsten Zahlungen rechnen können. Bis dahin müssen diese Beträge von uns vorfinanziert werden, was die Haushaltsplanung enorm erschwert.

Wie auf der Bürgerversammlung angesprochen wurde, soll der Versand der Beitragsbescheide früher angekündigt werden, damit die Bürger die anstehenden Zahlungen besser einplanen können. Die Bescheide für die 2. Rate der Herstellungsbeiträge sollen in der letzten Juliwoche verschickt werden. Der Fälligkeitstermin wird voraussichtlich der 15. September sein.

In den allermeisten Fällen wird der Betrag identisch mit dem Betrag der 1. Rate sein, außer es haben sich in der Zwischenzeit Änderungen ergeben. Wir befinden uns nach wie vor im Status von vorläufigen Kosten und vorläufigen Grundstücks- und Geschoßflächen, da es noch keine andere Berechnungsgrundlage gibt. Wie angekündigt wird zur rechtssicheren Feststellung der abrechnungsrelevanten Flächen für die Endabrechnung noch ein flächendeckendes Aufmaß durch ein externes Büro erstellt. Ausdrücklich weisen wir noch einmal auf die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder kurzfristigen Stundungen hin. Auf Wunsch können auch höhere Vorauszahlungen geleistet oder der Gesamtbetrag abgelöst werden.

Soweit sich an ihren Eigentumsverhältnissen zwischenzeitig etwas geändert hat bzw. bis zur Fälligkeit noch ändert, bitten wir um Mitteilung bis spätestens 17. Juli 2023 unter Angaben des neuen bzw. künftigen Eigentümers. Die Meldung kann telefonisch unter 08347/920013 oder per
Email rathaus@vgem-eggenthal.bayern.de erfolgen.

Sollten noch Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter in der VG Eggenthal.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Huber,
1. Bürgermeister

 

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